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Die Frau, die Hosen trug
von Stefan Brändle

Lubna Ahmed al Hussein machte Schlagzeilen, weil sie es wagte, Hosen zu tragen. Damit riskierte die Sudanesin, ausgepeitscht zu werden. Cicero erzählt sie, wie sie der Strafe entging und schließlich aus ihrer Heimat floh

Dieser Frau glaubt man aufs Wort, dass sie mutig ist und allein einer ganzen Diktatur trotzt. Wenn Lubna Ahmed al Hussein den Raum betritt, zieht sie die Blicke auf sich, noch bevor sie ein Wort gesagt hat. Groß gewachsen grüßt die 35-jährige Witwe mit kräftiger Stimme und herzlichem Lachen. Dabei ist sie gerade erst aus dem Sudan entkommen und hat zu ihrem Schutz stets eine Leibwache an ihrer Seite.

Heute trägt Lubna al Hussein einen schwarzen Hosenanzug und einen eleganten roten Schal.
„Ja, für eine solche Bekleidung würde man in Khartoum ausgepeitscht“, lässt sie durch ihren arabischen Übersetzer bestätigen. Den rechtlichen Vorwand dafür biete Artikel 152 des sudanesischen Strafrechts, der mit „skandalösen Handlungen“ überschrieben sei und auch Ehebruch und Prostitution betreffe; „darunter fallen auch Frauen, die öffentlich Hosen tragen“.

Lubna al Hussein hat dieses Sittlichkeitsdelikt im Sommer vergangenen Jahres in Khartoum begangen. Zusammen mit zwölf anderen Frauen wurde sie daraufhin in einem Restaurant verhaftet. „Darunter war ein 16-jähriges Mädchen, das minderjährig ist und nicht einmal nach sudanesischem Recht hätte verhaftet werden dürfen“, erzählt Lubna al Hussein. Die verhafteten Frauen wurden innerhalb von zwei Tagen vom Al-Sagana-Schnellgerichtshof abgeurteilt. „Normalerweise ist bei einem Prozess wegen Hosentragens nur ein Richter anwesend, dazu als einziger Zeuge der Polizist, der die Frau verhaftet hat“, sagt Lubna al Hussein, „die Scharia sieht weder einen Anwalt noch ein schriftliches Urteil vor.“ Ohne ein solches Dokument werde eine Frau nach der richterlichen Entscheidung meist auch noch verdächtigt, wegen Prostitution verurteilt worden zu sein.

Zehn der im Restaurant Al Kalthum verhafteten Frauen akzeptierten das Urteil und erhielten die obligate Strafe – das bedeutet die Peitsche. 40 Hiebe. „Die Peitsche besteht aus Nashornleder, sie ist dicker als ein Daumen. Im benachbarten Ägypten wird ein Pferd mit dünnerem Leder gepeitscht als eine Frau im Sudan“, berichtet Lubna al Hussein und runzelt dabei die Stirn.
Während verurteilte Männer öffentlich bestraft würden, peitsche man Frauen in geschlossenen Räumen aus, damit keine Handyfotos ins Internet gelangten. „Sie werden stehend ausgepeitscht.
Sie müssen ihren Rücken entblößen, sich an die Wand stellen. Nashornleder ist sehr hart.“

Lubna al Hussein ist dieser Strafe entgangen. Sie widersprach, verlangte einen Anwalt und ein ordentliches Gerichtsverfahren und machte ihren Fall publik, indem sie 500 Einladungen für ihre Gerichtsverhandlung verschickte; Dutzende von Männern und Frauen versammelten sich daraufhin vor dem Gerichtsgebäude. Die ehemalige Journalistin und Uno-Mitarbeiterin erhielt daraufhin „nur“ eine Geldstrafe; offensichtlich wollte das Regime von Präsident Mohammed al Baschir eine größere Publizität vermeiden. Mitglieder des sudanesischen Journalistenverbandes zahlten die umgerechnet 160 Euro Buße – gegen den Willen der Verurteilten. Lubna al Hussein hätte ihren Fall bis zur letzten Konsequenz fortführen wollen, um das „skandalöse Vorgehen“ der Justiz anzuprangern.
Auch auf die Gefahr hin, doch noch ausgepeitscht zu werden. „Tausende von Frauen wurden schon für das gleiche Verhalten ausgepeitscht“, sagt die resolute Frau. Meist seien es arme Frauen, die die Polizisten nicht mit einem „Trinkgeld“ von der Verhaftung abhalten könnten.

Versteckt unter einer Burka konnte Lubna al Hussein vor einigen Wochen ihr Land verlassen. Am Flughafen von Khartoum kam sie dank der Hilfe von Freunden ungehindert an der Grenzkontrolle vorbei. In Paris hat sich der Immigrantinnen-Verein „Ni putes si soumises“ (Weder Huren noch Unterdrückte) ihrer angenommen. Der Verein war es auch, der Lubna al Hussein bei der Veröffentlichung ihres Buchs über das Schicksal sudanesischer Frauen unterstützte. „Es geht mir nicht um Politik oder al Baschir, es geht um universelle Rechte. Einer Frau, die wegen eines Kleidungsstücks ausgepeitscht wird, billigt man auch sonst keinerlei Rechte zu“, sagt die kämpferische Frau.
„Konkret verlangen wir, dass Präsident Baschir den Verfassungsartikel über die skandalösen Handlungen ändert.“

Angst vor dem brutalen Regime al Baschirs, dem der Internationale Strafgerichtshof Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur vorwirft, hat die Kämpferin für Frauenrechte mitnichten: „Mein Leben wurde schon mehrfach bedroht. Aber ich glaube an Gott“, sagt sie mit ihrem ansteckenden Lachen. Und dieser Gott stellt keine Kleidervorschriften auf.


Diesen Artikel finden Sie in der Ausgabe März 2010

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Stefan Brändle
Stefan Brändle arbeitet in Paris als Frankreich-Korrespondent unter anderem für die Frankfurter Rundschau, die Stuttgarter Zeitung und den Standard aus Wien.


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