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09.07.2010
Das Ende einer Verpackungslüge
von Patrick Torka

Mit der am Dienstag vorgestellten Gesundheitsreform können die gesetzlichen Krankenkassen erstmals einen ungedeckelten Zusatzbeitrag direkt von ihren Versicherten erheben – ohne finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber. Reformgegner verurteilen diesen Schritt als endgültige Abkehr vom Paritätsprinzip. Cicero Online erklärt, warum genau das sinnvoll wäre. Ein Kommentar von Patrick Torka.

Es klingt zunächst verlockend einfach: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten der sozialen Absicherung und das idealer Weise zu gleichen Teilen. Steigen die Versicherungsbeiträge, z.B. aufgrund des medizinischen Fortschritts, verteilt sich die finanzielle Mehrbelastung automatisch auf beide Schultern. Auf den ersten Blick wirkt diese Vorgehensweise durchaus wie ein fairer Kompromiss.

Auf den zweiten Blick entpuppt sich die paritätische Lastenverteilung allerdings als krasse sozialpolitische Mogelpackung. Natürlich orientiert sich ein Unternehmer bei seinen Personalentscheidungen nicht am Bruttolohn seines Mitarbeiters, sondern an den tatsächlichen Arbeitskosten inklusive des Arbeitgeberanteils an den Sozialabgaben. Ob er diese Lohnnebenkosten direkt an die Sozialkassen abführt oder dem Arbeitnehmer als Aufschlag auf seinen Bruttolohn auszahlt, macht für ihn höchstens einen Unterschied im Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus ist die künstliche Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge in einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberanteil unternehmerisch gesehen eine reine Luftbuchung. Das Paritätsprinzip gaukelt an dieser Stelle etwas vor, was de facto nicht existiert: Zwei unterschiedliche Budgets, eines für die Löhne und eines für die Lohnnebenkosten.

Für den Arbeitnehmer ergibt sich daraus nicht der landläufig angenommene, materielle Vorteil in dem Sinne, dass ihm sein Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn noch einen Sozialversicherungsbonus zahlt. Ohne jegliche finanzielle Einbußen wäre es daher ebenso gut denkbar, dass der Arbeitgeberanteil als Teil des Bruttolohns ausgezahlt wird, von dem dann die kompletten Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Das Paritätsprinzip führt lediglich zu einem buchhalterischen Nullsummenspiel. Welche Effekte hat es dann überhaupt?

Der Vorteil für den Arbeitnehmer ist vor allem ein kurzfristiger. Eine Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge wirkt sich im paritätischen Modell weniger stark auf sein Nettoeinkommen aus, da die anfallenden Mehrkosten automatisch zur Hälfte durch den steigenden Arbeitgeberanteil abgefedert werden. Im Falle einer Beitragserhöhung erhält der Mitarbeiter also quasi eine automatische, für ihn unsichtbare Lohnerhöhung, deren größter Vorteil darin besteht, dass er sie nicht selbst verhandeln muss.

Kurzfristig erspart das paritätische Prinzip also den ein oder anderen unangenehmen Gang zum Vorgesetzten, der nötig wäre, wenn der volle Versicherungsbeitrag vom Bruttolohn abgezogen würde. Langfristig muss der Arbeitnehmer die gestiegenen Arbeitskosten natürlich in beiden Fällen voll durch höhere Wertschöpfung kompensieren, da sein Einsatz für das Unternehmen sonst unrentabel wird. Ergo: Ob der Arbeitgeberanteil separat abgeführt wird oder als Bruttolohnerhöhung an den Arbeitnehmer fällt, führt langfristig zum exakt gleichen Ergebnis.

Vor diesem Hintergrund scheint das paritätische System zwar einerseits keinen langfristigen Nutzen zu stiften, andererseits aber auch keinen echten Schaden anzurichten. Tatsächlich aber zahlen die Sozialversicherungspflichtigen für den Komfort der automatischen Lohnanpassung über den Arbeitgeberanteil einen hohen Preis.

Zum einen lassen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Ausweitung ihrer Rivalität auf den Bereich der Lohnnebenkosten sozialpolitisch vortrefflich gegeneinander ausspielen. Eine Menge politischer Energie verpufft im Scheingefecht von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften um die Ausgestaltung einer am Ende rein virtuellen Lastenverteilung. Es wäre durchaus ein Gedankenspiel wert, ob sich die Sozialversicherungspflichtigen selbst nicht deutlich kritischer mit Beitragserhöhungen auseinandersetzen würden, wenn sie auf der politischen Ebene mit nur einer anstatt mit zwei Stimmen sprechen würden. Ob sie rein wirtschaftlich von der Zerfaserung in einen Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmeranteil profitieren, darf zunächst einmal grundsätzlich in Zweifel gezogen werden.

Zum anderen erzeugt das kurzsichtige Verwirrspiel um die Lohnnebenkosten nicht nur einen falschen Eindruck von den tatsächlichen Finanzierungszusammenhängen, es führt darüber hinaus auch zu einer künstlichen Unmündigkeit der Versicherten. Warum sollte jemand nicht in der Lage sein, die Kosten seiner (gesetzlichen) Gesundheitsvorsorge selbst zu überblicken und diese als Teil seiner Ausgaben im monatlichen Budget zu berücksichtigen? Zumal dieser Kostenblock ihm ja automatisch von seinem Gehalt abgezogen wird? Die Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge auf zwei Parteien wirkt umso absurder, wenn man bedenkt, dass alle anderen Lebensbereiche, darunter so wichtige wie Wohnung, Nahrung und Mobilität, problemlos und unhinterfragt ohne vermeintlichen „Zuschuss“ des Arbeitgebers funktionieren.

Die Befürworter des paritätischen Prinzips argumentieren, dass mit dem beschlossenen Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags und dem Erheben eines einkommensunabhängigen Zusatzbeitrags die gesetzlich Krankenversicherten einseitig belastet würden. Dies ist ein irreführendes Argument, da es sich bei der paritätischen Finanzierung ja nicht wirklich um eine Lastenverteilung, sondern letztlich um einen kurzfristigen Buchungstrick handelt. Was sich mit der Abkehr von der paritätischen Finanzierung tatsächlich ändert, ist, dass der Versicherte für alle zukünftigen Beitragssteigerungen erstmals voll und nicht mehr nur zur Hälfte selbst verantwortlich ist. Dies birgt für den Einzelnen neben einem wirtschaftlichen vor allem ein erhebliches emanzipatorisches Potenzial.

Nicht zuletzt aus diesem Grund bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung den nun eingeleiteten Systemwechsel konsequent und transparent fortsetzt. Dabei wäre durchaus überlegenswert, den irreführenden Arbeitgeberanteil nicht nur einzufrieren, sondern ihn komplett aufzugeben und einmalig per Gesetz in das Bruttogehalt der Arbeitnehmer zu überführen. Am materiellen Status Quo würde das nichts ändern. Allerdings wären in Zukunft Sozialversicherungsbeiträge dann ein normaler Teil der Lebenshaltungskosten und Kostensteigerungen in diesem Bereich flössen in die regulären Lohnverhandlungen mit ein. Dass diese in Deutschland vergleichsweise gut funktionieren, beweisen die Tarifpartner jedes Jahr aufs Neue. Warum sollte sich das unter den neuen Vorzeichen ändern?


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Leserkommentare
Wolfram Wiesel (D-51503 Rösrath) 10.07.2010
Frau WALDEN weist zu recht auf den "Macht- bzw. Verhandlungs-Aspekt hin.
Andererseits muss (sollte!) man auch zur Kenntnis nehmen, dass die jetzige Regelung
eigentlich mit einer 'Versicherung' kaum noch etwas zu tun hat. Letzlich ist es eine Art Sozialsteuer, die allerdings bei der sog. "Beitragsbemessungsgrenze" aufhört. Vieleicht sollte man 'ehrlich' sein und eine allgemeine Gesundheitssteuer
einführen. Der Einelne hat (hätte) dann die Wahl der Kasse und die Kasse bekäme für das einzelne MIglied den
durchschnitlichen pro Kopf-Betrag.
Wie auch immer. Angesichts der Demographie und des medizinischen Fortschritts werden die bisherigen Regelungen auf die Dauer nicht halten.
Man sollt schon in Ruhe über andere Regelunge bzw. Systeme nachdenken.
Yvonne Walden (41334 Nettetal) 09.07.2010
Die Splittung der Sozialversicherungsbeiträge in einen Arbeitgeber- und in einen Arbeitnehmeranteil hatte ursprünglich den Grund, die Arbeitgeber mit in die Verantwortung zu nehmen, wenn es etwa um Beitragsanpassungen, also etwa um Erhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge, ging. Das ist bis heute so. Denn in den Beiräten der Sozialversicherungsträger, hier also der gesetzlichen Krankenkassen, sitzen in paritätischer Gliederung sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertreter. Wenn dort künftig nur noch die Arbeitnehmerseite vertreten wäre, würden die gesetzlichen Krankenkassen noch weniger als bisher in der Lage sein, sich gegen die wirtschaftlich starke Anbieterseite (Pharmaindustrie, Krankenhausgesellschaften, Ärzteschaft und so weiter) durchzusetzen. Die Arbeitgeberseite wäre also "fein heraus", weil ihr Interesse an möglichst niedrigen Sozialversicherungsbeiträgen nicht mehr besteht. Und darin liegt auch die Absicht der Regierung, insbesondere der FDP: Die Unternehmen "von der Last der leidigen Sozialversicherung" zu befreien. Dieser Aspekt kommt in dem vorstehenden Beitrag leider nicht zur Sprache. Absichtlich nicht?
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Patrick Torka
Patrick Torka studierte Politische Wissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Psychologie in Heidelberg und San Francisco. Er lebt als freier Autor in Berlin.


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